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   BFH, 20.11.1969 - I R 204/67   

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https://dejure.org/1969,2383
BFH, 20.11.1969 - I R 204/67 (https://dejure.org/1969,2383)
BFH, Entscheidung vom 20.11.1969 - I R 204/67 (https://dejure.org/1969,2383)
BFH, Entscheidung vom 20. November 1969 - I R 204/67 (https://dejure.org/1969,2383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpachtung von vier Anschlagstellen durch eine Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 372
  • BStBl II 1970, 151
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.07.1967 - I 267/63

    Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Ausstattung des

    Auszug aus BFH, 20.11.1969 - I R 204/67
    Demgemäß hat auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung I 267/63 vom 12. Juli 1967 (BFH 89, 416, BStBl III 1967, 679) ausgesprochen, daß die Körperschaft den Betrieb mit den erforderlichen Wirtschaftsgütern zur Führung seiner Geschäfte auszustatten habe, wenn allein die Verpachtung eines Betriebes gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Gegenstand der unbeschränkten Steuerpflicht ist.
  • BFH, 24.10.1961 - I 105/60 U

    Vorliegen einer zur Begründung eines Betriebs gewerblicher Art geeigneten

    Auszug aus BFH, 20.11.1969 - I R 204/67
    Die Steuerpflicht einer solchen Einrichtung setzt voraus, daß sich die Einrichtung innerhalb der Gesamtbetätigung der Körperschaft wirtschaftlich heraushebt (§ 1 Abs. 2 KStDV) und darüber hinaus von einigem Gewicht ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - I 105/60 U vom 24. Oktober 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 785 - BFH 73, 785 -, BStBl III 1961, 552; I 277/62 vom 16. März 1965, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Körperschaftsteuergesetz, § 1, Rechtsspruch 56).
  • BFH, 16.03.1965 - I 277/62
    Auszug aus BFH, 20.11.1969 - I R 204/67
    Die Steuerpflicht einer solchen Einrichtung setzt voraus, daß sich die Einrichtung innerhalb der Gesamtbetätigung der Körperschaft wirtschaftlich heraushebt (§ 1 Abs. 2 KStDV) und darüber hinaus von einigem Gewicht ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - I 105/60 U vom 24. Oktober 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 785 - BFH 73, 785 -, BStBl III 1961, 552; I 277/62 vom 16. März 1965, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Körperschaftsteuergesetz, § 1, Rechtsspruch 56).
  • BFH, 25.10.1989 - V R 111/85

    1. Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art - 2. Zur Frage, wann die Tätigkeit

    Die BFH-Urteile vom 13. März 1974 I R 7/71 (BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391) und vom 20. November 1969 I R 204/67 (BFHE 97, 372, BStBl II 1970, 151), auf die sich das FG bezogen habe, seien nicht einschlägig.
  • BFH, 05.07.1972 - I R 83/70

    Entgeltliche Überlassung - Anschlagstellen - Öffentliche Straßen - Wege der

    Abgesehen davon, daß die entgeltliche Einräumung oder Überlassung eines Rechts für sich allein in der Regel keine Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art darstelle (BFH-Urteil I R 204/67 vom 20. November 1969, BFH 97, 372, BStBl II 1970, 151) -- eine Ausnahme von dieser Regel habe das FG hier nicht als gegeben festgestellt --, habe es im Streitfall sowohl an einem Betrieb als auch an dessen Verpachtung gefehlt.
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